Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DarkCarbon Tattoo
Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzsprüche, rufschädigendes Verhalten oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.
1. Leistungen und Einschränkungen
Bei DarkCarbon Tattoo werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von DarkCarbon Tattoo. Auch das Entwerfen der Tattooideen ist mit einem Arbeitsaufwand verbunden und wird bei Terminabsage mit entlohnt.
Es werden KEINE Kunden unter 18 Jahre, KEINE Kunden unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehend und KEINE Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht oder in Stillzeit sind tätowiert. Einnahmen von blutverdünnenden Medikamenten müssen vor dem Termin abgesetzt werden und erfordern die Absprache mit dem jeweiligen Arzt. DarkCarbon Tattoo behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
2. Pflichten des Kunden
Bei Erteilung des Zeichenauftrags und /oder Terminvergabe verpflichtet sich der Kunde, DarkCarbon Tattoo über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Wird dies erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierung bekannt, ist der Tätowierer dennoch in Kenntnis zu setzen. Sollten der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen und/oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich DarkCarbon Tattoo das Rech vor Zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.
Unsere Dienstleistung wird unter Beachtung hygienischer Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert und desinfiziert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und sterile Nadelmodule verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die vom Tätowierer kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos Folge zu leisten bis das Tattoo vollständig verheilt ist. Dieser Prozess kann sich in einigen Fällen auch länger als 4-6 Wochen ziehen.
Cover Up Tätowierungen sind im Vergleich zu den ursprünglichen Tätowierungen zeitaufwendiger. Die Linien und Schattierungen des ursprünglichen Tattoos können das Covern erschweren. Das Aufhellen der problematischen Stellen kann in einigen Fällen mehrere Schritte und damit Tattoositzungen beanspruchen. In einigen Fällen ist ein vollständiges Covern nicht möglich und/oder das zielgewünschte Covern nicht umsetzbar. Durch den höheren Aufwand sind auch die Nacharbeitungen vom Kunden zu bezahlen.
Sollten innerhalb des Heilungsprozesses Komplikationen auftreten, besteht die Pflicht den Tätowierer zu informieren und im schlimmsten Fall einen Arzt aufzusuchen. Notfalls besteht für den Tätowierer keine Verpflichtung das Tattoo nachzuarbeiten. Aufgrund von verschiedensten Hauttypen und Heilungsprozessen können ebenfalls Kosten beim Nachstechen anfallen, die vom Kunden getragen werden müssen.
3. Terminabsprache
Die Terminvereinbarung ist verpflichtend und wird mit einer Anzahlung von mind. 50 Euro vergütet. Dieser Betrag wird folglich am Termintag nach Erbringung der Leistung in den Gesamtbetrag verrechnet. Werden mehrere Termine vereinbart erfolgt für jeden bestehenden Termin eine Anzahlung. Diese werden alle dann am letzten Termintag verrechnet. Das Verschieben oder Absagen des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 2 Werktagen vor dem festgelegten Termin zu tätigen. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung und Kosten für die Motivgestaltung einbehalten. Sollte der Termin verschoben werden, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart und eine weitere Anzahlung getätigt. Sollte in Kunde vom Termin zurück treten wollen kann im besten Fall die Anzahlung nur in Form eines Gutscheins ausgehändigt werden. Sollte jedoch die Terminabsage nach Erbringung des Zeichenauftrags erfolgen wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
4. Bezahlen
Anzahlungen oder der Kauf von Gutscheinen ist per Überweisung möglich. Tattootermine werden jedoch in bar am Termintag bezahlt und die geleistete Anzahlung mit verrechnet.
5. Haftungsausschluss
DarkCarbon Tattoo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden wie Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinung, die möglicherweise durch den Tätowiervorgang entstehen. Auch die Einhaltung der Hygiene, Pflege und Achtsamkeit mit der Körperstelle in den Folgetagen liegt in der Verantwortung des Kunden. Körperliche Hautveränderungen haben nichts mit dem Tätowierprozess zu tun, weshalb nur grobe Fahrlässigkeit des Tätowierers gelten gemacht werden könnte. Narbenbildung beispielsweise sind häufige Folgen bei Nachlässigkeit der Tattoopflege, Überlastung der Körperstelle, was zu reißen der Wundstelle und Entzündungen führt.
Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bring gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach §223,223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung. Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des §226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein. Die Risiken werden von DarkCarbon Tattoo so gering wie möglich gehalten. Kunden werden bestmöglich informiert und aufgeklärt. Somit übernimmt der Kunde selbst die Verantwortung. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist das Studio der erste Anlaufpartner.